
Übernehmen die Krankenkassen die Kosten der Behandlung?
Da die
ATLANTOtec®-Methode relativ neu ist, wird sie von den Schweizer Krankenkassen noch nicht offiziell anerkannt. Trotzdem gibt es einige alternativmedizinische Zusatzversicherungen in der Schweiz, welche fallweise einen Teil der Kosten übernehmen. Ob und wie viel Ihre Krankenkasse übernimmt, bitten wir Sie selber abzuklären. Die SWICA zahlt in jedem Fall 50% der Kosten.
Die Grundversicherungen der Krankenkassen bezahlen nichts.
Die Unfallversicherungen – auch die SUVA – übernehmen die Behandlungskosten in der Regel, wenn Sie von Ihrem Arzt eine Bescheinigung haben, dass Sie an den Folgen eines Unfalls oder Schleudertraumas leiden.
Um eine allfällige Rückerstattung der Therapiekosten müssen Sie sich selber kümmern, Sie erhalten von uns nach der Behandlung auf Wunsch eine Quittung, welche Sie bei Ihrer Krankenkasse oder Unfallversicherung einreichen können.